Archiv für Kategorie Allgemein
Die Quotelung bei der Haftung im Straßenverkehr
Verfasst von Torsten Behm unter Allgemein am 17. September 2010
Gemäß § 7 des Straßenverkehrsgesetzes haftet der Halter eines Kraftfahrzeuges bei einem Verkehrsunfall bereits allein wegen der Betriebsgefahr des Fahrzeuges. Die Ersatzpflicht ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wurde.
Im Straßenverkehr dürfte höhere Gewalt aber selten vorkommen. Dies führt dazu, dass eine Entlastung eines Kraftfahrers bei einer Kollision mit einem Fußgänger oder einem Fahrradfahrer in der Regel ausscheidet.
Bei einer Kollision zwischen 2 Kraftfahrzeugen ist, falls das Unfallgeschehen nicht auf Grund eines von außen einwirkenden außergewöhnlichen und nicht abwendbaren Ereignisses verursacht wurde, eine Haftungsverteilung vorzunehmen. Zum Rest des Beitrags »
Rentenaufteilung bei Scheidung nach neuem Recht
Verfasst von Torsten Behm unter Allgemein am 14. Juli 2009
Zum 01.09.2009 tritt ein Gesetz in Kraft, mit welchem der Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren reformiert wird.
Der Versorgungsausgleich regelt die Verteilung von Rentenanrechten zwischen Ehegatten nach einer Scheidung.
Rentenanrechte können z.B. in der gesetzlichen Rentenversicherung, in der Beamtenversorgung und durch betriebliche oder private Altersvorsorge entstehen.
Scheitert eine Ehe, erhält auch derjenige Ehegatte eine eigenständige Absicherung für Alter und Invalidität, der (z.B. wegen Kindererziehung) auf eigene Erwerbstätigkeit verzichtet hat.
Daneben werden die Rentenanrechte des Ehegatten, der während der Ehezeit geringere Anwartschaften erworben hat, erhöht. Zum Rest des Beitrags »
Internetabonnements – Die vermeintlichen „Gratisdienste“
Verfasst von Katja Timm unter Allgemein am 26. März 2009
In jüngster Zeit werden Verbraucher immer wieder mit unerwünschten Abonnementverträgen und Rechnungen für angeblich im Internet abgeschlossene Verträge konfrontiert.
Besucht wurden dabei zumeist Webseiten, die mit einem auf den ersten Blick kostenlosen Angebot, z.B. zum Download von Songtexten, Hausaufgaben oder dem Versenden von SMS oder Testergebnissen aufwarten. Für den Verbraucher ist es jedoch häufig nicht erkennbar, ob es sich um kostenlose Angebote handelt oder um kostenpflichtige. Die Internetseiten sind derart gestaltet, dass der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit oft nur schwer zu entdecken ist.
Der Weg zu diesen Seiten führt meist über Werbeanzeigen oder Werbung in den einschlägigen Suchmaschinen. Bei der Mehrzahl der Anbieter muss der Verbraucher zunächst in einem Formular seine persönlichen Daten wie Name, Adresse und Email-Adresse eingeben. Zusätzlich müssen zumeist am Ende durch Setzen eines „Häkchens“ die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) akzeptiert werden.
Kündigungsschutz im Arbeitsrecht außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes
Verfasst von Katja Timm unter Allgemein am 25. März 2009
Vielfach wird die Ansicht vertreten, dass Arbeitsverhältnisse jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden können, wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht anzuwenden ist.
Dies trifft z.B. dann zu, wenn die Wartezeit von 6 Monaten noch nicht erfüllt ist oder wenn eine Kündigung in Kleinbetrieben, also in Betrieben mit weniger als 10 Arbeitnehmern, erfolgt. Diese grundsätzliche Annahme ist allerdings falsch.
Nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts gibt es auch außerhalb der Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes ein bestimmtes Maß an Schutz für den Arbeitnehmer. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber vor einer solchen Kündigung ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme walten lassen muss. Insbesondere ist der Arbeitgeber verpflichtet, sein Kündigungsrecht auch außerhalb der Geltung des Kündigungsschutzgesetzes nach Treu und Glauben auszuüben.
Zeitungsartikel: Neue Rechtsanwältin
Verfasst von Thomas Preuß unter Allgemein am 9. Juli 2008
Regulierung von Verletzungsfolgen bei Verkehrsunfällen
Verfasst von Katja Timm unter Allgemein am 6. Juni 2008
Immer wieder kommt es vor, dass man schuldlos in einem Verkehrsunfall verwickelt ist und dabei verletzt wird. Bei der Abwicklung des dabei entstandenen Schadens mit der Versicherung sollte der Verletzte seine Rechte kennen, damit er im Zweifel nicht auf sein Geld verzichten muss. Sofern jemand schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, muss ihm der Unfallverursacher bzw. bei der Verursachung mit einem Fahrzeug die Haftpflichtversicherung für dieses Fahrzeug sämtliche Unfallschäden ersetzen.
Neben den Schäden am eigenen Fahrzeug sind dies alle mit der Person des Verletzten zusammenhängenden Kosten, wie z.B. die Kosten für die ärztliche Behandlung, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und gegebenenfalls ein so genannter Haushaltsführungsschaden. Zusätzlich können manchmal Angehörige des Verletzten vom Unfallverursacher Unterhaltszahlungen einfordern, falls die verletzte Person Unterhalts an sie gezahlt hat und wegen der Verletzungsfolgen
hierzu nicht mehr in der Lage ist.
Wenn der Verletzte den Unfall mit verschuldet hat, wird in der Regel entsprechend dem Grad des Mitverschuldens ein Teil bei den zu regulierenden Kosten abgesetzt. Wie hoch dieser Betrag ist, richtet sich immer nach dem Einzelfall und ist häufig Gegenstand von Gerichtsverfahren. Zu den zu erstattenden Kosten gehören zunächst die Behandlungskosten. Hierbei handelt es sich in der Regel um die Rechnung für ärztliche Behandlung und den Krankenhausaufenthalt und gegebenenfalls zusätzliche Praxiskosten.
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Rechte und Pflichten unverheirateter Väter
Verfasst von Katja Timm unter Allgemein am 6. Juni 2008
Mit der Geburt eines Kindes sind viele offene Fragen verbunden. Insbesondere für unverheiratete Väter stellt sich oft die Frage, wie denn ihre Rechte und Pflichten gegenüber dem unehelichen Kind aussehen.
Sorgerecht
Unverheiratete Väter können neben der Kindesmutter das Sorgerecht erlangen. Nicht miteinander verheiratete Eltern haben dann das gemeinsame Sorgerecht für Kinder, wenn sie eine gemeinsame Sorgeerklärung in öffentlich beurkundeter Form abgeben. Sonst hat die Kindesmutter das alleinige Sorgerecht.
Besteht die gemeinsame Sorge des Kindes, weil eine entsprechende Sorgeerklärung abgegeben wurde, ändert sich durch eine Trennung nichts. Allein das Familiengericht kann unter strengen Voraussetzungen die Alleinsorge einem Elternteil zusprechen.
Eine positive Entwicklung ist hinsichtlich der Rechte des leiblichen Vaters, der nicht mit dem Kind zusammenlebt und nicht der rechtliche Vater ist, zu verzeichnen. Dem leiblichen Vater steht auch dann ein Umgangsrecht mit seinem Kind zu, wenn die Mutter mit einem anderen Mann verheiratet ist und es dem Kindeswohl dient. Väter werden nämlich auch dann als enge Bezugsperson des Kindes angesehen, wenn sie die Verantwortung für das Kind früher einmal getragen haben. Das Umgangsrecht steht also demjenigen zu, der eine enge Bezugsperson zum Kind ist.
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Unterhaltsrecht 2008 – Nacheheliche Eigenverantwortung
Verfasst von Katja Timm unter Allgemein am 6. Juni 2008
Nach dem alten Recht gestaltete sich die Unterhaltsverteilung häufig sehr kompliziert, wenn das Einkommen des Unterhaltsschuldners nicht ausreichte, um alle gleichmäßig zu bedienen.
Damit soll nun Schluss sein. Das neue zum 01.01.2008 in Kraft getretene Unterhaltsrechts sieht in § 1609 BGB eine klare Rangfolge vor. Die Neuregelung der Rangfolge kann dazu führen, dass die Ehegatten weniger Unterhalt bekommen als zuvor, da zuerst die vorrangigen Kindesunterhaltsansprüche zu befriedigen sind. An erster Stelle stehen hierbei die minderjährigen unverheirateten Kinder und die volljährigen Kinder, die noch eine allgemeine Schule besuchen (Abiturientenfälle).
Ehepartner erhalten erst in zweiter Linie Unterhalt. Sie kommen also unterhaltsrechtlich nur dann zum Zuge, wenn nach dem Unterhalt für die Kinder noch Geld übrig bleibt. Mit der Unterhaltsreform wurde im Gesetz (§ 1569 BGB) der Grundsatz der Eigenverantwortung ausdrücklich verankert. Das heißt, die Ehepartner sind nach dem neuen Unterhaltsrecht dazu angehalten, früher arbeiten zu gehen.
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Das Trennungsjahr als Voraussetzung für eine Scheidung
Verfasst von Katja Timm unter Allgemein am 23. Mai 2008
Voraussetzung für die Einleitung eines Ehescheidungsverfahrens ist, dass die Eheleute zu mindestens ein Jahr getrennt leben. Nur wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, gehen die Gerichte von einem „Getrenntleben“ aus. Dabei sind eine Vielzahl von Regularien zu beachten, so dass es erforderlich ist, von Anfang an, also zu Beginn der Trennung, anwaltlichen Beistand zu nehmen. Rechtlich betrachtet ist die Trennung das Ende der ehelichen Gemeinsamkeit.
Die Eheleute haben sich demnach getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht. Hierbei reicht allerdings die “Trennung von Tisch und Bett“ in der Regel nicht aus.
Relativ einfach ist sicherlich eine Trennung zu vollziehen, wenn einer der Eheleute aus der gemeinsam bewohnten Ehewohnung auszieht. Allerdings kann die Trennung auch innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung vollzogen werden. Allein aus juristischen Erwägungen heraus sollte es aber in beiderseitigem Interesse liegen, eine schnelle Lösung für die Ehewohnung zu finden. Hierbei sind aber vor allem auch die Besonderheiten des Mietrechts zu beachten. Zum Rest des Beitrags »


